Unsere Geschichte

Die Gründungsgeschichte der 
HILEX Sanitätshaus GmbH

Im Herzen von Altglienicke wurde im Februar 2025 die HILEX Sanitätshaus GmbH ins Leben gerufen – eine Vision, die von unserem Orthopädie-Meister, Herrn Blecke, mit Leidenschaft und Hingabe realisiert wurde. Herr Blecke blickt auf mehr als 10 Jahre Berufserfahrung in der Orthopädietechnik zurück und hat sich stets für die bestmögliche Versorgung seiner Patienten eingesetzt. Herr Blecke selbst kommt aus Altglienicke und somit fiel Ihn die Entscheidung noch leichter, regional für seine Kunden da zu sein.

Die Idee zur Gründung des HILEX Sanitätshaus entstand aus der Überzeugung, dass jeder Mensch Anspruch auf hochwertige medizinische Hilfsmittel und individuelle Beratung hat. Bei seiner bisherigen Tätigkeit sammelte Herr Blecke wertvolle Erfahrungen und Kenntnisse, die ihn dazu inspirierten, ein Sanitätshaus zu eröffnen, das nicht nur Produkte verkauft, sondern echte Lösungen für die Herausforderungen im Alltag seiner Kunden bietet.

Von Anfang an war es für das HILEX Sanitätshaus wichtig, enge Kooperationen mit regionalen Ärzten und Krankenhäusern aufzubauen. Diese Partnerschaften ermöglichen es uns, gemeinsam ein Netzwerk zu schaffen, das eine optimale Versorgung der Patienten gewährleistet. Durch den direkten Austausch mit Medizintechnikern und Therapeuten können wir unsere Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich verbessern und an die Bedürfnisse der Kunden anpassen.

Die Eröffnung des Sanitätshauses wurde von der Gemeinschaft in Altglienicke sehr gut angenommen, da es eine Unterversorgung in diesem schnell wachsenden Berliner Stadtteil gab. Die Kombination aus Fachkompetenz, persönlicher Beratung und einem einladenden Ambiente macht das HILEX Sanitätshaus zu einem besonderen Ort für all diejenigen, die auf der Suche nach medizinischen Hilfsmitteln sind.

Heute bietet das HILEX Sanitätshaus eine breite Palette an Produkten und Dienstleistungen an, die darauf abzielen, den Lebensalltag unserer Kunden zu bereichern und Ihnen ein Höchstmaß an Lebensqualität zu ermöglichen. Mit jeder neuen Herausforderung, die wir annehmen, bleibt unser Ziel klar: die Zufriedenheit und das Wohlbefinden unserer Kunden stehen an oberster Stelle.

Gemeinsam mit unserem Team setzen wir auf Innovation, Qualität und einen herzlichen Service – denn bei HILEX sind Sie nicht nur ein Kunde, sondern Teil unserer Familie.

Ihr Partner für Gesundheit

Das HILEX Sanitätshaus im Kosmosviertel

Im Herzen von Altglienicke, im lebendigen Kosmosviertel, wurde im Februar 2025 die HILEX Sanitätshaus GmbH ins Leben gerufen. Unsere Gründung basiert auf einer klaren Vision: Menschen in unserer Region eine kompetente, persönliche und umfassende Versorgung im Bereich Sanitäts- und Orthopädietechnik zu bieten.

Das Kosmosviertel ist ein pulsierendes Viertel mit viel Potenzial, doch leider herrscht dort eine spürbare Unterversorgung im Bereich der medizinischen Versorgung und Hilfsmittel. Genau hier setzen wir an: Mit unserem Fachwissen, unserer Leidenschaft und unserem Engagement möchten wir die Versorgungslücke schließen und den Menschen vor Ort eine verlässliche Anlaufstelle bieten.

 

HILEX Sanitätshaus

Unser Team

Das Team des HILEX Sanitätshauses besteht aus erfahrenen und engagierten Fachkräften, die ihre Kompetenz und ihr Einfühlungsvermögen täglich in die Beratung und Versorgung unserer Kundinnen und Kunden einbringen.

Herr Blecke ist Orthopädietechniker-Meister und verfügt über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung. Mit seinem umfassenden Fachwissen und seiner handwerklichen Kompetenz sorgt er für eine fachgerechte und individuelle Versorgung im orthopädietechnischen Bereich.

Unterstützt wird er von Frau Haselau, einer erfahrenen Sanitätshaus-Fachverkäuferin mit langjähriger einschlägiger Berufserfahrung. Ergänzt wird das Team durch Frau Wenzel, Fachberaterin mit über 20 Jahren Berufserfahrung, die insbesondere im Bereich der persönlichen und einfühlsamen Beratung viel Expertise mitbringt. Gemeinsam steht das Team des HILEX Sanitätshauses für kompetente Beratung, Qualität und persönliche Betreuung.



FAQ 

Häufige Fragen 

Nützliche Informationen zu unseren Hilfsmitteln

HILEX Sanitätshaus Antworten

Ich habe von meinem Arzt/Ärztin ein Rezept für ein Hilfsmittel bekommen. Wie geht es jetzt weiter?

Haben Sie von Ihrem Arzt/Ärztin eine Hilfsmittelverordnung (Rezept) bekommen, können Sie einfach damit bei uns vorbeikommen. Alternativ können Sie uns Ihre ärztliche Verordnung auch ganz einfach per Post, Fax oder E-Mail schicken.

In manchen Fällen ist es notwendig, zuerst einen Beratungstermin mit unseren Experten aus der Orthopädietechnik zu vereinbaren. Das kann vor Ort geschehen, ist aber auch telefonisch oder wenn nötig im Hausbesuch möglich.

Die weitere Vorgehensweise ist von dem verordneten Hilfsmittel abhängig:

Manche Hilfsmittel können von uns direkt abgegeben werden, wenn es entsprechende Verträge / Vereinbarungen mit den Krankenkassen gibt. Sie können das Hilfsmittel dann – wenn wir es vorrätig haben - im besten Fall direkt mitnehmen.

Meistens müssen wir jedoch erst die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dazu erstellen wir nach einem Beratungsgespräch und ggf. einer Maßnahme einen Kostenvoranschlag und senden diesen, zusammen mit Ihrem Rezept, an Ihre Krankenkasse.

Nach einer Prüfung des KV durch die Krankenkasse und ggf. den Medizinischen Dienst erhalten wir auf elektronischem Weg die Kostenübernahmeerklärung. Haben wir die Genehmigung erhalten, melden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen, um einen Termin zur Anpassung Ihres Hilfsmittels zu vereinbaren.
 

Darf ich das Sanitätshaus frei wählen?

Sie dürfen grundsätzlich das Sanitätshaus Ihres Vertrauens selbst auswählen und beauftragen, auch Ihr Arzt/ Ärztin darf Ihnen nicht einen Leistungserbringer vorschreiben. Allerdings muss dieser Vertragspartner Ihrer Krankenkasse sein. 

Es gibt jedoch einige Versorgungsbereiche, wo Krankenkassen mit einzelnen Sanitätshäusern spezielle Lieferverträge geschlossen haben. Möchten Sie dennoch von Ihrem Sanitätshaus versorgt werden, müssen Sie ggf. anfallende Mehrkosten selbst zahlen.
 

Kann der Arzt ein bestimmtes Produkt verordnen?

Der Arzt kann spezielle Empfehlungen aussprechen. In den Verträgen mit den Krankenkassen gibt es aber Vorschriften, die es bei Versorgungen zu beachten gibt, sodass die Wahl des Hilfsmittels eingeschränkt ist. Wenn Sie oder Ihr Arzt auf ein bestimmtes Hilfsmittel bestehen, kann es sein, dass eine Aufzahlung leisten müssen, weil die Krankenkasse das Hilfsmittel nicht komplett übernimmt.


Muss ich mich mit der Standard-Versorgung meiner Krankenkasse versorgen lassen?

Die meisten Patienten sind mit dem „Kassenmodell“ recht zufrieden. Wenn Sie jedoch besondere Zusatzfunktionen, eine spezielle Farbe oder ein leichteres Modell wünschen, ist das kein Problem. Solange das ausgesuchte Hilfsmittel den vertraglichen Regularien des Kassenvertrages entspricht, können Sie auch ein qualitativ hochwertigeres Modell bekommen. Hier müssen Sie allerdings eine private Aufzahlung leisten.

 

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Die ärztliche Verordnung ist bis 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Das heißt, sie muss innerhalb dieser Zeit bei uns eingereicht worden sein.

 

Was ist die Gesetzliche Zuzahlung? Warum muss ich diese Zuzahlung leisten?

Grundsätzlich sind Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten Hilfsmittel als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Versicherte der GKV jedoch bei jedem Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung leisten.

Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem Abgabepreis, den die Krankenkasse an den Leistungserbringer vergütet (in der Regel Vertragspreise oder Festbeträge). Die Zuzahlung beträgt dann 10% des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,- Euro und maximal 10,- Euro.

 

Wie kann ich mich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen?

Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Eigenbeteiligung des Versicherten innerhalb eines Kalenderjahres 2% der Bruttoeinnahmen übersteigt (bei chronisch kranken Menschen 1%). Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Sollten Sie eine Rechnung bekommen haben, obwohl Sie davon befreit sind, kann es sein, dass uns zum Zeitpunkt der Abrechnung kein Befreiungsausweis vorlag. Bitte bezahlen Sie die Rechnung und reichen Sie dann den Zuzahlungsbetrag ganz einfach bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.

 

Was ist die wirtschaftliche Aufzahlung?

Krankenkassen übernehmen für ihre Patienten grundsätzlich nur die Standardversorgung. Wünscht sich der Versicherte eine höherwertige Versorgung bzw. von einem bestimmten Hersteller oder mit speziellen Zusätzen, welche den Wert des verordneten Hilfsmittels übersteigt, muss er die Differenz dazu selbst tragen. Diese wirtschaftliche Aufzahlung ist unabhängig von der gesetzlichen Zuzahlung und man kann sich auch nicht davon befreien lassen – denn der Versicherte entscheidet selbst, ob er das aufzahlungsfreie Kassenmodell oder das höherwertige Produkt wählt.

 

Warum sollte ich Orthesen, Bandagen und Einlagen am besten im Sanitätshaus kaufen?

Manche Apotheken bieten diese Produkte ebenfalls an und mittlerweile bekommt man Bandagen sogar im Discounter. Doch um optimale Ergebnisse zu erzielen, ist eine professionelle Ausmessung und Anpassung sehr wichtig: dafür sind unsere freundlichen MitarbeiterInnen speziell geschult und wir verfügen zudem über die entsprechende Einrichtung.

 

 

 

 


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